Lese-Rechtschreib-Schwäche

Von einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS, auch Entwick­lungs­dyslexie und -dysgraphie) spricht man, wenn eine ausgeprägte und anhaltende Schwäche beim Erlernen der Schriftsprache vorliegt. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Neben Beeinträchtigungen der auditiven und/oder visuellen Wahrnehmungs- und Verarbeitungsfähigkeit oder einer Sprachentwicklungsstörung können verschiedene, die Psyche und das Lernverhalten betreffende Gründe vorliegen. Die schriftsprachliche Entwicklung sollte aber immer als Teilbereich der allgemeinen sprachlichen Entwicklung betrachtet werden.

In der sprachtherapeutischen Praxis werden Kinder und Jugendliche mit LRS behandelt, wenn eine oder mehrere der folgenden Faktoren die wahrscheinliche Ursache sind:

  • Es liegt noch eine Störung der Sprachentwicklung vor. So können z. B. Artikulationsstörungen das korrekte Erlernen der Schriftsprache behindern. Ebenso können grammati­kalische Auffälligkeiten, ein eingeschränkter Wortschatz oder ein eingeschränktes Sprachverständnis (vor allem ein eingeschränktes Verständnis grammatikalischer Strukturen) den Schriftspracherwerb behindern. So wird z. B. beim Lesenlernen durch Sprachverständnisprobleme, Wortschatz­einschränkungen und grammatikalische Auffälligkeiten vor allem das Lesesinnverständnis beeinträchtigt.
  • Es bestehen Störungen der auditiven Wahrnehmung und/oder Verarbeitung. Dazu gehören z. B. eine einge­schränkte Hörgedächtnisspanne oder eine Lautdiskrimi­nations­störung, bei der ähnlich klingende Laute nicht unterschieden werden können. Andere Kinder haben Schwierigkeiten, die Klanggestalt eines Wortes in seine Einzelteile zu zerlegen und lassen so Buchstaben aus oder stellen sie im Wort um. Auch Einschränkungen in der phonologischen Bewusstheit (Anlauterkennung, Analyse- und Synthesefähigkeit, Silbenidentifizierung, Reimerkennung etc.) können zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Erlangung einer sicheren Phonem-Graphem-Korrespondenz (Laut-Buchstaben-Zuordnung) führen. Auf diese Problematik bauen sich dann auch weitergehende Schwierigkeiten beim Erlernen des orthografischen Regelsystems auf.

In unserer Praxis erfolgt zunächst eine sorgfältige Diagnostik, bei der mittels standardisierter und informeller Testverfahren alle für den Schriftspracherwerb wichtigen Leistungsbereiche und Basisfunktionen überprüft und mit der Altersnorm verglichen werden. Darauf aufbauend wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. All dies erläutern wir ausführlich in einem Elterngespräch und einem detaillierten schriftlichen Gutachten.

Anleitungen zum häuslichen Üben nehmen breiten Raum ein. Eine Kooperation mit Lehrern sowie mit anderen Fachleuten (Schulpsychologischer Dienst, Jugendamt, mitbehandelnde Ärzte wie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie) ist selbstverständlich.

Bei Vorliegen einer schweren Störung und einem bewilligten Antrag auf Wiedereingliederungshilfe nach § 35a Jugend­hilfe­gesetz ist eine Behandlung bei uns möglich, da wir eine vom Jugendamt anerkannte Behandlungsstelle sind.

Aus der langjährigen Tätigkeit und Erfahrung im Bereich der Schriftspracherwerbsstörungen sind therapeutische Materialien entstanden, die im ProLog-Verlag (Fachverlag für logopädische Materialien) publiziert wurden: